NÖ SACHKUNDENACHWEIS

Gemäß § 4 Abs. 1 Z. 5 NÖ Hundehaltegesetz ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung des Hundes (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential oder auffällige Hunde) beizubringen.
In diesem Zusammenhang wird auf § 4 Abs. 2 des NÖ Hundehaltegesetzes verwiesen, welcher wie folgt lautet:

„Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für das Halten von Hunden gemäß § 2 und § 3 ist gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin mit dem betreffenden Hund eine bestätigte Ausbildung bei einer gemäß Z. 1.6. Anlage 1 zur 2. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 530/2006, berechtigten Person absolviert hat. Eine derartige Ausbildung hat zumindest eine Dauer von 10 Stunden zu umfassen und einen allgemeinen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolgen zu enthalten“.

Das Paket beinhaltet 4 Stunden Theorie (Körpersprache, Gesundheit, Lernverhalten, Drohsignale, Stressverhalten, Problemlösungen), 6 Stunden Praxis (Leinenführigkeit, Sitzen, Freifolge, Alltagstauglichkeit, Stresssituationen souverän lösen sowie individuelle Themen).

Kosten: € 560,- ohne Anfahrt für Theorie und Praxis

10 Stunden inklusive Prüfung und Ausstellung des Sachkundenachweises

Anmeldung unter in info@abcdogs.at

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